Bad Münder am Deister ist eine Stadt im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
17.447 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31848
Vorwahl
05042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Münder am Deister – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des „Altes ELWE-Gelände“ wurde im April 2024 getroffen, nachdem eine Änderung der Straßenführung von einer Sackgasse mit Wendeplatz zu einer Ringstraße notwendig wurde. Das Verfahren muss daher neu gestartet werden und includes die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
- In Bad Münder gibt es Pläne für die Errichtung eines Neubaus als Verwaltungssitz am Standort der ehemaligen Grundschule, was Teil der städtischen Entwicklung und Bauleitplanung ist. Dabei soll auch die Nachnutzung der aktuellen Verwaltungsgebäude berücksichtigt werden.
- Es gibt Diskussionen über die Schaffung neuer Wohnbauflächen, insbesondere im Kernstadtbereich, wo städtische Flächenreserven knapp sind. Ein betroffener Kleingartenabschnitt ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.